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Allgemeine Geschäftsbedingungen von Tim Janda Bau


Für die Geschäftsbedingungen zwischen uns und unseren Kunden gelten ausschließlich die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.

  1. Mit der Erteilung eines Auftrages oder der Annahme von Leistungen erkennt der Kunde unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht nur für das betreffende Geschäft, sondern auch für alle zukünftigen Geschäfte an.

  2. Eine fehlerhafte Übermittlung telegrafischer, fernschriftlicher oder telefonischer Datenunterlagen geht auf Gefahr des Kunden.

  3. Änderungen der in dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder dem Vertrag enthaltenen Bestimmungen bedürfen der Schriftform.

  4. Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungenberührt die Wirksamkeit der Übrigen nicht.


  • Preise

  1. Lieferungen und Leistungen erfolgen, sofern sie nicht aus dem Folgenden etwas anderen ergibt, zu der in der Auftragsbestätigung genannten Preise (zuzüglich des jeweils geltenden Mehrwertsteuersatzes). Die zur Abrechnung der Leistung und/oder Lieferungen erforderlichen Feststellungen(Aufmaße, Rapportzettel o.ä.) sind gemeinsam mit dem Kunden vorzunehmen. Wird keine Auftragsbestätigung erteilt, so sind die in der Rechnung genannten Preise maßgeblich.

  2. Erhöhen oder ermäßigen sich zwischen Vertragsabschluss und Abnahme die tariflichen oder ortsüblichen Löhne sowie unsere Einkaufspreise, so sind diese Erhöhungen in nachgewiesener Höhe zu vergüten und Ermäßigungen entsprechend weiterzugeben, sofern zwischen Vertragsabschluss und Abnahme mehr als drei Monate liegen.


  • Zahlungsbedingungen

  1. Zahlungen sind mangels abweichender schriftlicher Vereinbarungen ohne jeden Abzug sofort nach Lieferung bzw. Rechnungsstellung zu leisten. Außer es ist Vertraglich etwas anderes vereinbart. Ein Skontoabzug wird nicht gewährt.

  2. Wir sind berechtigt, wöchentliche Abschlagsrechnungen zu erstellen. Die Begleichung der Rechnung hat in voller Höhe, innerhalb von 3 Tagen, ab Rechnungsdatum zu erfolgen. Unterbleibt die Begleichung, sind wir berechtigt, nach vorheriger schriftlicher Ankündigung, unsere Arbeit/Leistungen sofort einzustellen. Die vertraglich vereinbarten Fertigstellungsfristen verlängern sich von diesem Zeitpunkt an bis einschließlich dem 3 Werktag nach Eingang des Geldes auf unser Konto. Wir sind berechtigt vor Arbeitsbeging eine Abschlagszahlung in Höhe von mindestens 60% für Material usw. zu erstellen.

  3. Alle Zahlungen sind an uns zu leisten. Firmenangehörige sind dann zur Annahme von Zahlungen ermächtigt, wenn Sie im Besitz einer schriftlichen Vollmacht sind.

  4. Gegen unseren Ansprüchen kann der Kunde nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt.

  5. Schecks und Wechsel werden von uns nicht akzeptiert.

  6. Werden Zahlungen später als vereinbart geleistet, können wir -nach Ablauf eines Monats vom Datum der Rechnungsstellung an – Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen. Jede Mahnung wir von uns mit einer Bearbeitungsgebühr von 15,00 € erhoben.



  • Lieferung und Leistung

  1. Der Umfang unserer Lieferungen und Leistungen ergibt sich ausschließlich aus unserem schriftlichen Angebot und/oder unserer schriftlichen Auftragsbestätigung.

  2. Wir sind um die Einhaltung der von uns angegebenen Lieferfristen und/oder Termine nach Kräften bemüht. Bei höhere Gewalt sowie bei Maschinenschaden sind Ansprüche des Kunden wegen nicht fristgerechten Durchführung ausgeschlossen. Im Übrigen haften wir nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

  3. Ein Rücktritt steht uns zu, wenn die Vertragserfüllung auf Schwierigkeiten stößt, die unüberwindbar sind oder deren Überwindung eine im Vergleich zum Wert der von uns zu erbringenden Leistung unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern würde und wenn die zu erbringende Leistung aus Verschulden des Kunden nicht termingerecht begonnen werden kann.

  4. Ein Rücktrittsrecht steht uns auch dann zu, wenn von uns zu erbringende Leistung sich nicht mit dem im Auftrag beschriebene Leistung deckt und der Kunde nicht eine erforderliche Auftragsbestätigung zustimmt.

  5. Ein Rücktrittsrecht steht uns ferner zu, wenn der Kunde nach unseren Informationen keine hinreichende Gewähr für seine Zahlungsfähigkeit bietet oder für unsere Forderungen keine ausreichende Sicherheit stellen oder eine gesicherte Finanzierung nachweisen kann.

  6. Der Kunde ist nur dann zum Rücktritt berechtigt, wenn er nach Verzugsbeginn schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens vier Wochen setzt und gleichzeitig für den Fall der Nichterfüllung innerhalb der gesetzlichen Frist seinen Rücktritt ankündigt.


  • Eigentumsvorbehalt

  1. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Tilgung unser sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsbedingung mit dem Auftraggeber unser Eigentum.


  • Gewährleistung und sonstige Haftung

  1. Wir übernehmen die Gewähr, dass unsere Leistungen zur Zeit der Abnahme ordnungsgemäß durch geführt ist, den anerkannten Regeln der Technik entspricht und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert aufheben oder mindern.

  2. Für von unseren Kunden beigestellte Ware und Dienstleistungen übernehmen wir keine Gewährleistung.

  3. Der Kunde hat uns für Erdarbeiten und dergleichen über Bodenbeschaffenheit, den Verlauf von überirdischen und unterirdischen Leitungen usw. vollständig und richtig zu informieren. Er ist verpflichtet, notfalls Informationen von den entsprechenden Behörden rechtzeitig vor Arbeitsbeginn zu beschaffen. Die zur Ausführung erforderlichen Unterlagen, wie Lage-und Spatenpläne o.ä. werden vom Kunden unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Der Kunde versichert die Vollständigkeit und Richtigkeit seiner Angaben zu Sonderabfallstoffen. Entsprechen die Abfälle nicht seiner Angaben oder der Durchschnittsprobe für die Analyse oder sind Angaben unterblieben, so haftet der Kunde für alle Mehrkosten für anderweitige geordnete Abfallbeseitigung sowie alle sonstige uns aus den falschen Angaben entstehenden direkten oder indirekten Schäden.

  4. Werden vom Kunden Einweisungen unterlassen oder treten trotz Einweisungen Schäden auf, so haftet hierfür der Kunde. Der Kunde hat uns im Übrigen von Ansprüchen Dritter freizustellen.

  5. Entstehen bei den Dienstleistungen Verschmutzungen von öffentlichen Straßen und Wegen, so übernimmt der Kunde die Beseitigung der Verschmutzung und Säuberung.


  • Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort für Leistung und Zahlung ist Bottrop.

  2. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung einschl. Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlich Gerichtsstand Bottrop. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Wir sind in jedem Fall berechtigt, am Wohnsitz oder Sitz des Kunden Klage zu erheben.

                                                                                           Tim Janda Bau

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